Neuwahl der Schöffen für die Jahre 2024 - 2028
Mit Ablauf des Jahres 2023 endet die 5-jährige Amtszeit der derzeit gewählten Schöffinnen und Schöffen und bundesweit werden für die Jahre 2024 bis 2028 neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht. Das Amt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.
Schöffinnen und Schöffen werden im Strafprozess bei den Amts- und Landgerichten eingesetzt. Sie wirken zwar „nur" im Rahmen der Hauptverhandlung im Strafprozess mit, haben aber das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und sind in ihrem Urteil nur an Recht und Gesetz gebunden. Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Gerechtigkeitssinn sind deshalb unabdingbar.
Schöffinnen und Schöffen werden in zwei Schritten gewählt. In einem ersten Schritt werden Vorschlagslisten durch die örtlichen Gemeinden bzw. Samtgemeinden erstellt. Für diese Listen sind Bewerbungen unter Angabe von Name (und ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Anschrift und Tel.- Nr. bis zum 15.03.2023 möglich. Weitere Informationen sowie ein Formular für die Bewerbung finden Sie auf www.schoeffenwahl2023.de. Bewerbungen richten Sie bitte an die Samtgemeinde Flotwedel, Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen oder an info(at)flotwedel.de.Sollten Sie sich bereits beworben haben, wurden Sie bereits in die Vorschlagsliste mit aufgenommen. Sie müssen sich nicht erneut bewerben.
Die Vorschlagslisten werden in der Jahresmitte 2023 dem örtlichen Amtsgericht übersandt. Dort tritt der Schöffenwahlausschuss zusammen. Der Ausschuss wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen.
Wer zum Schöffen gewählt wurde, der erhält von dem Amts- oder Landgericht, bei dem er in den nächsten fünf Jahren tätig sein wird, etwa im November/Dezember 2023 einen Bescheid über seine Wahl - zusammen mit den voraussichtlichen Terminen des Jahres 2024.
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
- Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:
- der Bundespräsident;
- die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
- gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.
Sie können sich nicht nur für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (Erwachsene) bewerben, sondern auch auf das Amt der Jugendschöffen! Es geht allerdings nur eins von beiden!
Die Anforderungen an die Personen für das Amt der Jugendschöffen sind die gleichen wie die für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen.
Die vorgeschlagenen Jugendschöffen werden durch den Jungendhilfeausschuss des Landkreises Celle ausgewählt.
Das Formular für die Bewerbung als Jugendschöffe finden Sie ebenfalls auf www.schoeffenwahl2023.de.
Telefonische Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Ordnungsamt der Samtgemeinde Flotwedel, erreichbar unter 05149 181 -26 oder -13.