Veröffentlichung von Spendengeldern, die der Gemeinde Eicklingen zugekommen sind

  1. "Spendengelder gem. § 111 Abs. 4 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz an die Gemeinde Eicklingen"
  2. "Veröffentlichung der Zuwendungen im Sinne der Antikorrupionsrichtlinie (Beschluss der Landesregierung v. 16.12.2008, MBl. 2009 S. 68)"

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