Bekanntmachung von Ratsbeschluss im Umlaufverfahren gem. § 182 Absatz 2 Nr. 7 Satz 2 NKomVG
Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie in der Samtgemeinde Flotwedel und ihren Mitgliedsgemeinden keine Präsenzsitzungen statt.
Im Rahmen der Sonderregelung für epidemische Lagen hat der Rat der
- Samtgemeinde Flotwedel
- Gemeinde Bröckel
- Gemeinde Eicklingen
- Gemeinde Langlingen
- Klostergemeinde Wienhausen
gemäß § 182 Absatz 2 Nr. 1 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) folgenden Mehrheitsbeschluss im Umlaufverfahren gefasst.