Bekanntmachung von Ratsbeschluss im Umlaufverfahren gem. § 182 Absatz 2 Nr. 7 Satz 2 NKomVG

Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie in der Samtgemeinde Flotwedel und ihren Mitgliedsgemeinden keine Präsenzsitzungen statt.

Im Rahmen der Sonderregelung für epidemische Lagen hat der Rat der

  1. Samtgemeinde Flotwedel
  2. Gemeinde Bröckel
  3. Gemeinde Eicklingen
  4. Gemeinde Langlingen
  5. Klostergemeinde Wienhausen

gemäß § 182 Absatz 2 Nr. 1 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) folgenden Mehrheitsbeschluss im Umlaufverfahren gefasst.