Festsetzung der Grundsteuer 2012

Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer 2012 in den Gemeinden Bröckel, Eicklingen, Langlingen und Wienhausen

Die Räte der Gemeinden Bröckel, Eicklingen, Langlingen und  haben in ihren Sitzungen die Hebesätze der Grundsteuer A auf 335 v. H. und der Grundsteuer B auf 335 v. H. für das Kalenderjahr 2012 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit dem Realsteuererhebungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2012 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabenbescheiden festgesetzten Jahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2008 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2012 in einem Betrag am 01.07.2012 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2012 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, Klage erhoben werden.

 

Die Gemeindedirektoren