eReisepass

Am 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Rechtsgrundlage ist eine am 18. Januar 2005 in Kraft getretene EG-Verordnung. Der Chip im ePass enthält die üblichen Passdaten, das biometrische Lichtbild und ab dem 1. November 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke. Eine Ausstellung von Reisepässen ohne Fingerabdrücke ist nur möglich, wenn aus medizinischen Gründen keine Abnahme erfolgen kann.

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Ausgenommen sind bestimmte Staaten, insbesondere in der EU, bei denen der Personalausweis ausreicht.

Ein Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.

Der Reispass wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert bis zu vier Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Pass rechtzeitig vor Ablauf. Eine Verlängerung ist nicht möglich!

Der Reisepass ist begrenzt gültig:

  • sechs Jahre für Personen unter 24 Jahren,

  • zehn Jahre für Personen ab 24 Jahren.

Wird kurzfristig ein neuer Reisepass benötigt, kann in begründeten Ausnahmefällen nur zusätzlich zum Reisepass ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass sofort ausgestellt werden. Dieser ist ein Jahr gültig.

Expresspässe

Über ein kostenpflichtiges Expressverfahren kann ein Reisepass innerhalb von 72 Stunden hergestellt werden, wenn die Antragstellung bis 11 Uhr erfolgt ist. Eine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung kann jedoch nicht übernommen werden. Für die Expressbestellung wird eine zusätzliche Gebühr von 32,00 Euro fällig.

Auf Antrag können auch Kinder eigene Reisepässe erhalten. Vor dem sechsten Lebensjahr werden die Pässe ohne Fingerabdrücke erstellt.

Bitte bringen Sie mit:  

  • Geburtsurkunde
  • letzes Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbid der Größe 45 x 35 mm, das den aktuellen Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen muss

Bei der Antragstellung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen. Leben Eltern, den die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Ausweis beantragen.

Gebühren, Kosten  
Ausstellung eines Reisepasses bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60,00 €
Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses 26,00 €
Sonderleistungen:  
Aufschlag für einen 48-seitigen Reisepass zusätzlich 22,00 €
Aufschlag für einen Expresspass zusätzlich 32,00 €