Personalausweis

Vom 16. Lebensjahr an muss jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapiers sein. Das ist ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Es besteht jedoch die Möglichkeit schon ab Geburt einen Personalausweis zu bekommen.

Die Verpflichtung, sich auszuweisen, bedeutet nicht, dass die ausweispflichtige Person ihren Ausweis ständig mit sich führen und an Ort und Stelle sofort vorlegen muss. Sie muss jedoch über einen Ausweis verfügen können, so dass sie ihn innerhalb angemessener Frist vorzeigen kann.

Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss gestellt werden zur erstmaligen Ausstellung, bei Verlust, bei Ablauf der Gültigkeit und bei Namensänderungen.
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.

Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Jeder Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert mindestens zwei bis drei Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Ausweis rechtzeitig vor Ablauf.

Wird kurzfristig ein neuer Ausweis benötigt, kann zusammen mit einem endgültigen Personalausweis ein vorläufiger Ausweis beantragt und sofort ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.

Bitte bringen Sie mit:

  • Geburtsurkunde
  • letztes Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 mm, das den aktuellen Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen muss

Bei der Antragstellung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen. Leben Eltern, den die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Ausweis beantragen.

Ab dem 10.Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.

Gebühren, Kosten  
Antragstellende Person ab 24 Jahre 37,00 €
Antragstellende Person unter 24 Jahre 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 €
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) 6,00 €
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 €