Kinderreisepass

Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis und wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.

Einige wenige Staaten (z. B. USA) erkennen den Kinderreisepass gar nicht oder nur eingeschränkt an. Informieren Sie sich daher bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Z. B. unter:

www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html

Benötigte Unterlagen:

  • Original Geburtsurkunde des Kindes
  • letztes Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbid der Größe 45 x 35 mm, das den aktuellen Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen muss
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
    (Leben Eltern, den die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Kinderreisepass beantragen.)

Das Kind muss in jedem Fall bei der Beantragung anwesend sein.
Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.

Gebühren, Kosten:

Ausstellung:                                            13,00 €
Verlängerung (vor Ablauf der Gültigkeit):  6,00 €