Veröffentlichung von Spendengeldern, die der Samtgemeinde Flotwedel bzw. deren Mitgliedsgemeinden zugekommen sind

  1. "Spendengelder gem. § 111 Abs. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz an die Samtgemeinde Flotwedel (oder entsprechende Mitgliedsgemeinde)"

  2. "Veröffentlichung der Zuwendungen im Sinne der Antikorruptionsrichtlinie (Beschluss der Landesregierung v. 16.12.2008, MBl. 2009 S. 68)"

Liste der Spendengelder 2022

Link zu den erhaltenen Spenden der Mitgliedsgemeinden