Veröffentlichung von Spendengeldern, die der Samtgemeinde Flotwedel bzw. deren Mitgliedsgemeinden zugekommen sind
"Spendengelder gem. § 111 Abs. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz an die Samtgemeinde Flotwedel (oder entsprechende Mitgliedsgemeinde)"
- "Veröffentlichung der Zuwendungen im Sinne der Antikorruptionsrichtlinie (Beschluss der Landesregierung v. 16.12.2008, MBl. 2009 S. 68)"
Link zu den erhaltenen Spenden der Mitgliedsgemeinden