Liebe „Heiratswillige“,
seit einigen Tagen stehen die Termine für Eheschließungen an Samstagen im Jahr 2012 (nur im Trauhaus) fest und können ab sofort z.B. telefonisch reserviert werden.
Folgende Samstage stehen zur Verfügung:
Sa. 12.05.2012
Sa. 02.06.2012
Sa. 07.07.2012
Sa. 21.07.2012
Sa. 11.08.2012
Sa. 22.09.2012
Sa. 20.10.2012
Besondere Termine:
Mi., 12.12.2012, vormittags und nachmittags
Mo., 31.12.2012, vormittags
Ihre Eheschließung ist natürlich nicht nur samstags möglich, sondern auch montags bis freitags. Die genauen Uhrzeiten teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.
Welche Papiere benötige ich, wenn ich heiraten möchte?
Die Anmeldung der Eheschließung kann i.d.R bei einem der folgenden Standesämter vorgenommen werden:
Standesamt des Hauptwohnsitzes oder aber Standesamt des Nebenwohnsitzes von einem der Verlobten
Es ist zu empfehlen, dafür einen Termin zu vereinbaren.
Die Eheschließung selbst kann von jedem anderen Standesamt in der Bundesrepublik vollzogen werden.
Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben.
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie
beide noch nicht verheiratet waren, bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
• beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/-register, vom Standesamt des Geburtsortes gegen 10,00 € Gebühr (gilt für Niedersachsen, die Gebühr kann in anderen Bundesländern abweichen).
• ggf. Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) des Hauptwohnsitzes, wenn das Standesamt nicht selbst Zugriff auf die Meldedaten hat. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit der Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
• Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch/-register gemeinsamer Kinder.
• Ggf. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
• Ggf. Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
Wenn Sie bereits verheiratet waren, beachten Sie bitte folgendes:
• Alle Unterlagen wie vorstehend bei bisher nicht verheirateten Personen und zusätzlich
ein urkundlicher Nachweis über die letzte Ehe und deren Auflösung, z.B.
• eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder
• eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
Das Scheidungsurteil als alleiniger Nachweis reicht nicht aus.
Diese Personenstandsurkunden bekommen Sie aber in jedem Fall beim Standesamt des Eheschließungsortes.
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also, z.B. Stammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Der/Die Standesbeamte/in ist jedoch berechtigt, bei Bedarf im Einzelfall noch weitere Dokumente und Urkunden anzufordern.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)
• eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
• nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind
• ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen oder haben oder geschieden wurde,
• gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
• bereits eine eingetragenen Lebenspartnerschaft begründet hatten,
sollte zumindest einer von Ihnen zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person eingeholt werden. Bereits vorhandene, auch ältere, personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten nach Möglichkeit zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Anmeldung zur Eheschließung:
Mit den erforderlichen Unterlagen können Sie Ihre Eheschließung förmlich beim o.g. Standesamt anmelden. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem gewünschten Heiratstermin beim Standesamt angemeldet werden. Sollte keiner von Ihnen beiden, weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnsitz, in der Samtgemeinde Flotwedel gemeldet sein, müssen Sie Ihre Anmeldung beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz vornehmen. Die dortigen Kollegen werden Ihre Anmeldung entgegennehmen und nach Prüfung an das Standesamt Wienhausen für die Eheschließung weiterleiten.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung, dem Traugespräch oder auch zu einem ausführlichen Beratungsgespräch, möglichst vorab telefonisch einen Termin. Danke.
Sie können uns wie folgt erreichen:
Standesamt Wienhausen
Am Alten Bahnhof 3
29342 Wienhausen
Tel.: 05149/18124
Fax: 05149/18181
E-mail
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do. 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
andere Termine nach Absprache möglich
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